Bauvorschrift
In diesem Abschnitt sind folgende Punkte beschrieben:
Alle Abmessungen, Querschnitte und Stückzahlen der Bauteile sind Mindestmaße, alle Längen und Abstände der Bauteile sind Höchstmaße.
Das Schwert besteht aus einer Stahlplatte von 8mm und ist um einen sich im vorderen Teil des Schwertkastens befindenden, nicht versetzbaren Bolzen von 16mm Ø drehbar. Form des Schwertes nach Bauzeichnung. Nichtrostende Stähle sind erlaubt.
Das Ruder ist ein in seinem unteren Teil aufholbares Senkruder. Das Ruderblatt besteht aus Holz von höchstens 25mm oder Metall von mindestens 5mm Stärke. Das Holzruderblatt darf bei gleicher Höchststärke zum Schutz mit Kunststoff überzogen werden. Form nach Bauzeichnung. Der Ruderblattanschlag darf, entgegen der Bauzeichnung, bis zu 90° zur Waagerechten betragen.
Form beliebig, aus Holz. Die Pinne muß direkt am Ruderkopf befestigt sein, Übertragungen sind nicht zulässig.
Der Mast ist aus Holz, er ist ein Klapp- oder Steckmast und darf nicht hohl sein, wohl aber gebaut.
Die Gaffel ist aus Holz. Form nach Bauzeichnung. Sie darf hohl sein.
Der Großbaum ist aus Holz, er darf hohl sein. Das Segel wird in einer Nut gefahren.
Der Baum darf oval sein, er muß auf 3,07m, gemessen ab Hinterkante Mast, eine 1cm breite schwarze Meßmarke zur Kennzeichnung der Länge des Unterlieks tragen, wobei die Vorderkante der Meßmarke für die Vermessung gilt.
Material freigestellt. Der Anschlagpunkt des Spibaumes am Mast darf in der Höhe verstellbar sein. Die Entfernung des eingepickten Baumes vom Mast darf max. 4 cm betragen.
Wanten und Vorstag aus Stahldraht, Vorstagspiere verboten.
Befestigung der Wanten und des Vorstags durch Kälber oder direkt am Topbeschlag. Befestigung der Wanten fest am Rumpf, verstellbar durch Spannschrauben.
Fallen: Material, Bedienung und Befestigung am Rumpf freigestellt.
Fock- und Piekfall am Masttop, Klaufall auch darunter.
Das Spifall darf außerhalb des Vorstags gefahren werden, jedoch nicht weiter als 12cm von Vorderkante Mast entfernt und nicht oberhalb des Tops.
Krafterleichterungen, wie Taljen, Spannschrauben, etc. zum Verstellen des Mastfußes auf der Mastspur sind verboten. Der Mast darf während der Wettfahrt nicht im Fuß bewegt werden oder beweglich sein.
Die Art der Großschotführung ist freigestellt.
Der Fockschotholepunkt liegt außerhalb des Cockpits.
Die Segel müssen aus gewobenem Tuch gefertigt sein. Jedes auf Wettfahrten benutzte Segel muß von der HIG vermessen und mit dem Vermessungsstempel der HIG versehen sein. Eine D.S.V.-Vermessung ist gleichwertig.
Segellatten in Fock und Spinnaker sind verboten. Fenster in Fock und Großsegel sind bis zu einer Gesamtfläche von 0.2m2 pro Segel erlaubt.
Es dürfen Verstärkungen und Auf dopplungen zur Einleitung angreifender Kräfte um Anschlage- und Reffpunkte angebracht sein. Die Verstärkungen dürfen aus beliebig vielen Tuchlagen bestehen, die Aufdopplungen aus maximal zwei Tuchlagen mit einem Tuchgewicht nicht schwerer als das im übrigen Segel verwendete Tuch. Der Radius, in dem die Verstärkungen um die Anschlage- und Reffpunkte angebracht sein dürfen, beträgt im Großsegel höchstens 250 mm und im Vorsegel höchstens 200 mm. Der Radius, in dem die Aufdopplungen um die Anschlage- und Reffpnkte angebracht sein dürfen, beträgt im Großsegel höchstens 750 mm und im Vorsegel höchstens 600 mm. An den Taschen der Segellatten dürfen an den Lattenenden Verstärkungen im Radius nicht größer als 100 mm angeordnet sein.
Kopfbretter sind nicht zulässig. Die Breite im Kopf vom Großsegel darf nicht mehr als 80 mm, im Kopf vom Vorsegel nicht mehr als 60 mm betragen und ist senkrecht zum Vorliek über die Mitte des Anschlag auf das Achterliek zu messen.
Im Großsegel muß als Vermessungspunkt eine Kausch in der Nähe der Klau eingeschlagen sein, die mit ihrem Mittelpunkt nicht weiter als 30 mm vom Liek entfernt sein darf. Am Großsegelhals muß eine Kausch eingeschlagen sein, die in segelfertigem Zustand nicht mehr als 50 mm über Oberkante Großbaum gefahren werden darf.
Eine Rundung des Vorsegel-Unterlieks darf nicht mehr als 250 mm gemessen vom Unterliek auf die Verbindungslinie der Unterliekskauschen betragen.
Vorgeschrieben sind fünf Latten (davon drei durchgehende an der Gaffel), die das Achterliek in sechs annähernd gleich große Teil unterteilen müssen. Segelform und Anordnung der Latten laut Segelriß
Der Spinnaker muß gleichschenklig geschnitten sein.
Anker von mindestens 5kg Gewicht mit mindestens 15m Leine von 10mm Ø. Zwei Riemen oder Paddel, Ösfaß oder Pumpe. Während der Wettfahrten hat vorstehendes Inventar, desgleichen auch alle sonstigen losen Teile laut Vorschrift an Bord zu sein. In allen Bauvarianten dürfen nur solche Lenzer Anwendung finden, die von ihren Abmessungen auch bei einer mit Spanten gebauten Jolle verwendet werden könnten. Ein Reitbalken mit Schlitten für die Großschot darf nur innerhalb des Cockpitsülls gefahren werden.
Gesamtinhalt 200 liter