Bauvorschrift
Alle Abmessungen, auch die hier nicht genannten Punkte, sind in der herkömmlichen Weise auszuführen. Eichenholz kann hierbei durch gleichwertige Hölzer ersetzt werden.
Es dürfen folgende Teile in Gfk gebaut werden: Rumpf mit Spiegel, Schwertkasten ohne Deckel, Lufttanks, Bodenwrangen.
Die Abmessungen der Bauvorschrift müssen eingehalten werden.
Zulässige Abweichungen:
über Alles: +20mm, -10mm
Vordere Eindeckung: +20mm, -10mm
Sperrholz 8mm oder Gfk 6mm, fest eingebaut, Inhalt 400l. In den Lufttanks müssen wasserdicht verschraubbare Kontrollöffnungen vorhanden sein.
Der Rumpf muß an allen Stellen die gleiche Stärke aufweisen. Mattenstöße müssen versetzt aufgebracht werden. Nach Fertigstellung der Außenhautschale wird diese gewogen. Ihr Gewicht muß mit eingebautem Decksstringer mindestens 150kg betragen.
Der Rumpf erhält vom Spiegel bis Achterkante Schwertkasten sowie von Vorderkante Schwertkasten bis Vorderkante Kielschiene einen Doppelboden aus einlaminiertem Sperrholz 12mm. Im Doppelboden müssen wasserdicht verschraubbare Kontrollöffnungen vorhanden sein.
Kunststoff 8 mm.
Kunststoff 6 mm.
Sperrholz 8mm oder Gfk 6mm, fest eingebaut, Inhalt 400l. In den Lufttanks müssen wasserdicht verschraubbare Kontrollöffnungen vorhanden sein.
Die Vermessung des Rumpfes erfolgt nach den Schablonen laut beiliegender Skizze. Diese sind nach den Bauvorschriften und Vorlagen des B.S.C. herzustellen und vom Vermesser zu überprüfen. Der Vermesser hat Lufttanks, Schwertkasten und Bodenwrangen zu überprüfen.
Durchführung wie bei der geplankten Elb-H-Jolle. Das Gewicht muß bei überall gleicher Außenhautstärke 290kg betragen.